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Gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfe

Es ist eine alte Weisheit: Zwischen Anspruch und Durchsetzung liegt oft ein weites Feld.

Sei es durch Bearbeitungsfehler, Unkenntnis oder fehlende Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen durch die Finanzverwaltung: Wenn sich das Ergebnis der Steuerfestsetzung nicht mit dem deckt, was wir für Sie ausgearbeitet haben, müssen Ihre Ansprüche zunächst in einem Einspruchsverfahren und u. U. im Anschluss auch in einem finanzgerichtlichen Verfahren durchgesetzt werden.

Wir haben das Wissen und die Erfahrung dafür.

Um die Ansprüche unserer Mandanten durchzusetzen, vertreten wir Ihre Interessen auch vor den Finanzgerichten. Auch am Bundesfinanzhof haben wir für unsere Mandanten schon etliche Verfahren erfolgreich abschließen können.

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